Your He

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bounce2Track GbR:

§1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln in ihrer zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Fassung die Vertragsbedingungen zwischen der Bounce2Track GbR (nachfolgend „Produzent“ genannt) und ihren jeweiligen Vertragspartner (Verbraucher und Unternehmer), soweit nicht einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten. Die B2T GbR erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit ausweislicher Akzeptanz über die interaktiven Angebotsformulare werden die AGB Bestandteil des mit dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) begründeten Vertragsverhältnisses.(2) Kunde im Sinne von § 1 (1) können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Darstellungen über die Website des Produzenten, welcher unter der Internetadresse http://www........de zu erreichen ist.(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Bounce2Track GbR
Samuel Tömöri und Christian Rost
Spittastraße 19
14770 Brandenburg

zustande.
(3) Die Präsentation, insbesondere die interaktiven Antragsformulare auf der Website des Produzenten stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des Produzenten dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit dem vom Kunden ausgefüllten Antragsformular gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Produktionsvertrages ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch den Produzenten entweder schriftlich oder in Textform innerhalb einer Woche. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.(4) Bei Eingang eines Angebots beim Produzenten gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er vorbenannte Angebotsprozedur erfolgreich durchläuft. Die Angebotsabgabe erfolgt in folgenden Schritten:1) Ausfüllen eines interaktiven Bestellformulars2) Kenntnisnahme der AGB des Produzenten 3) Bestätigung der Kenntnisnahme durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf dem Bestellformular4) Prüfung der Angaben5) Betätigung des Angebots6) Verbindliche Absendung der Bestellung, durch .....Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden des Angebots durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Die B2T GbR bestätigt den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich und/oder in Textform innerhalb einer Woche.(7) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unsere Internetseite:Die B2T GbR speichert den auf dem Antragsformular enthaltenen Vertragstext und sendet Ihnen die Bestelldaten in Form der Bestätigungs-E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter ......einsehen. 

§ 3 Vertragsgegenstand(1) Die B2T GbR stellt Tonaufnahmen in Form von digitalen Aufnahmen und/oder einer Master-Audio-CD und jeweiligen Belegexemplare mit dem Kunden zum Zwecke der alleinigen Verwendung der digitalen Aufnahmen durch den Kunden und/oder deren Verwertung auf Tonträgern durch den Kunden her, wobei die Leistung von B2T GbR eine künstlerisch kreative Dienstleistung darstellt.(2) Erhebliche Änderungen der wesentlichen Merkmale der Produktion bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien.(3) Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung und/oder Vertrieb der Produktionsergebnisse.

§4 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten mithin die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.(2) Der Kunde hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Bar bei Abholung, PayPal, Sofortüberweisung. oderDie Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung, per Rechnung, per Lastschrifteinzug oder per Nachnahme. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennt Ihnen der Produzent die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Produzenten zu überweisen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.(3) Kostenüberschreitungen gehen, soweit sie nicht gemäß § 5 Abs. 2 dieses Vertrages vom Kunden zu tragen sind, zu Lasten des Produzenten.

§ 5 Leistungen des Produzenten/Produktionsdurchführung(1) Der Produzent stellt die gesamte Produktion in Abstimmung mit dem jeweiligen Kunden her. Die Einschaltung von Subproduzenten/Produktionsdienstleistern für die Produktionserstellung liegt allein im Ermessen des Produzenten.(2) Der Kunde behält sich das Recht vor, in jedem Stadium der Produktionsdurchführung mit Einfluss auf die Produktion zu nehmen, wobei bestimmend der Produzent bleibt. Führt eine vom Kunden bestimmte Maßnahme zu Mehrkosten, trägt der Kunde die Kosten der Maßnahme.(3) Der Produzent übernimmt die technische und praktische Durchführung der Produktion. Dies beinhaltet im Wesentlichen die Herstellung des Aufnahmematerials.(4) Der Produzent und Auftraggeber arbeiten bei der Produktion eng zusammen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden(1) Der Kunde hat den Produzenten über alle wesentlichen Punkte, die für den Vertrag relevant sind, unverzüglich zu informieren. Insbesondere hat er den Produzenten unverzüglich über Änderungen in der Projektverantwortlichkeit bzw. Person des Ansprechpartners, seiner Rechtsform und die Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.(2) Daten und/oder Dateien sind vom Kunden in vorher mit dem Produzenten vereinbarten weiterverarbeitungsfähigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Daten und/oder Dateien liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Insbesondere auch hat der Kunde zu überprüfen, dass die Daten und/oder Dateien nicht mit Viren oder sonstigen Schädlingen behaftet sind.(3) Der Kunde versichert dem Produzenten, dass er bezüglich aller von ihm zur Verfügung zu stellenden urheberrechtlich geschützten Werke und Unterlagen, Daten und Dateien über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig sind bzw. diese Werke, Unterlagen , Daten und Dateien frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt dem Produzenten in dieser Hinsicht mithin von Ansprüchen Dritter und aller damit verbundener Kosten frei.(4) Der Kunde hat im Umgang mit den Produktionsanlagen und Produktionseinrichtungen eine erhöhte Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Eine nicht vom Produzenten autorisierte Bedienung ist untersagt. Der Produzent ist berechtigt, den Kunden im Ergebnis der Verletzung vorstehender Bestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.(6) Der Kunde hat dem Produzenten geeignete Räumlichkeiten für die Aufnahme zur Verfügung zu stellen. Räumlichkeiten sind.....-

§ 7 WiderrufsrechtAls Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:(Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift des Produzenten. Zusätzlich sind die Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Auftraggeber eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Produzenten erhält, auch eine Internetadresse anzugeben.)WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 8 Abgabeplan, Abnahme(1) Der Produzent übereignet die erstellten Materialien und Unterlagen zu den jeweils schriftlich vereinbarten Terminen an den Kunden.(2) Die Kosten des Materials, die der Produzent trägt, sind in der Kalkulation eingestellt. Das Material geht mit der Übergabe an Kunden in dessen Eigentum über. (3) Die Produktion bedarf der schriftlichen Abnahme durch den Kunden. Dieser hat diese unverzüglich nach Erhalt und Überprüfung der Produktionsergebnisse zu erklären. Gibt er keine Erklärung ab, gelten die Produktionsergebnisse dennoch als abgenommen. (4) Die Abnahme bedeutet eine Billigung der Produktionsergebnisse unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

§ 9 Lieferung(1) Ist auch die nachträgliche Lieferung der Produktionsergebnisse vereinbart, veranschlagt der Produzent für die Herstellung der Versandfertigkeit und die anschließende Zustellung zum Kunden etwa eine Woche Zeit. (2) Hat der Kunde die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versendet der Produzent die Ware nicht vor Zahlungseingang. Dabei ist zu beachten, dass Banküberweisungen innerhalb Deutschlands bis zu drei Banktagen dauern können.

§ 10 Gewährleistung(1) Der Produzent verpflichtet sich, dass das übergebene Material den Erfordernissen entspricht, die vor dem Hintergrund der dem Kunden bekannten konkreten technischen Gegebenheiten durchschnittlich erwartet werden können. (2) Bei dem Vorhandensein von Mängeln gibt der Kunde dem Produzenten die Möglichkeit zur Nachbesserung, wenn und soweit die Nachbesserung möglich und für beide Seiten angemessen und zumutbar ist. Entspricht also die vom Produzenten erstellte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und führt dies zur Beeinträchtigung der nach dem Stand der verwendeten Technik erforderlichen Gebrauchstauglichkeit, so bessert der Produzent innerhalb angemessener Frist nach seinem Ermessen nach. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, beim Scheitern von Nachbesserungen Wandlung oder Minderung zu begehren. (3) Ist der Kunde kein Verbraucher, hat er innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der Leistung offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit schriftlich zu rügen.

§ 11 Haftung(1) Der Produzent haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Produzent im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. (2) Wenn der Produzent durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Produzent eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

§ 12 Rechteeinräumung(1) Der Produzent überträgt dem Kunden - im Zeitpunkt des Entstehens, spätestens aber mit Vertragsabschluss - sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion bei ihm entstandenen Nutzungsrechte ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt für alle Nutzungsarten. Des Weiteren überträgt der Produzent alle Verwertungsrechte, insbesondere auch das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, die Produktion im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig - auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Tonträgern - zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Produzent behält es sich jedoch vor, im Rahmen der Veröffentlichung genannt zu werden und die Leistung zu Referenzzwecken zu nutzen.(2) Ausgenommen von o.g. Rechteeinräumung sind die ggf. von der Verwertungsgesellschaft GEMA verwalteten Rechte an der Musik, für deren rechtmäßige Nutzung allerdings allein der Kunde verantwortlich ist.(3) Der Produzent behält sich vor bestehende Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Pfandrechte gegenüber dem Kunden geltend machen.(4) Zur Nutzung der Produktionsergebnisse ist der Kunde erst berechtigt wenn er die Forderung aus dem zugrundeliegenden Vertrag vollständig beglichen hat.(5) Eine Veränderung oder Bearbeitung der Produktionsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Produzenten.

§ 13 Geheimhaltung(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten.(2) Die Parteien haben alle ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangten Unterlagen, die von der jeweiligen Partei als schutzbedürftig bezeichnet sind, oder deren Schutzbedürftigkeit sich von selbst ergibt, gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern.(3) ,,Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder überlässt, gleich ob in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form und die als ,,vertraulich“ gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt.(4) Die Parteien verpflichten sich, mit allen von ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern oder Subunternehmen eine mit diesem Paragraphen inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 14 Kündigung(1) Verstoßen die Parteien gegen wesentliche Verpflichtungen dieses Vertrages, so sind sie berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern sie innerhalb einer von einer Partei gesetzten angemessenen Frist die Vertragsverletzung bzw. deren Folgen nicht beseitigt haben. (2) Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung des Produzenten entfällt der Anspruch des Produzenten auf das Entgelt; bereits geleistete Zahlungen sind zurückzuerstatten. Sämtliche bis zur Kündigung auf den Kunden übertragenen Rechte und Materialien verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, die Produktion unter Verwendung der Rechte und Materialien mit einem Dritten fortzuführen.(3) Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden ist dieser in einem solchen Falle verpflichtet, die bis zur Kündigung angefallenen Aufwendungen des Produzenten zu ersetzen und für die Abwicklung der Produktion einzustehen. Bei Verstoß gegen Rechte Dritter, gegen die vereinbarte Vertraulichkeit oder die unbeschränkte Übertragung der Rechte durch eine Partei, kann die jeweils andere Partei auch ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. 

§ 15 Nennung(1) Für die Nennung der Parteien in der Produktion sowie in allen damit im Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen vereinbaren die Parteien folgende Formulierung (ggf. in entsprechender Übersetzung):„Ein Produktion von „......“Im Auftrag von „......“(2) Der Kunde wird vorstehende Nennungsverpflichtung auch seinen Vertragspartnern auferlegen.

§ 16 DatenschutzerklärungDer Produzent erhebt, verarbeitet und nutzt alle personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Zweckbestimmung. Alle personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde hat gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein jederzeitiges Recht auf kostenlose Auskunft sowie Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage oder einer rechtmäßig ergangenen Einwilligung des Kunden.§ 17 Schlussbestimmungen(1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien geeignet sind, den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.(3) Der Vertrag unterliegt, soweit dies nicht ausdrücklich anders bestimmt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, Berlin.

ading