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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bounce2Track GbR:
§1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen(1) Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) regeln in ihrer zum Zeitpunkt des Angebots gültigen
Fassung die Vertragsbedingungen zwischen der Bounce2Track GbR (nachfolgend
„Produzent“ genannt) und ihren jeweiligen Vertragspartner (Verbraucher und
Unternehmer), soweit nicht einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für
Verbraucher oder Unternehmer gelten. Die B2T GbR erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit ausweislicher Akzeptanz über die
interaktiven Angebotsformulare werden die AGB Bestandteil des mit dem
Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) begründeten
Vertragsverhältnisses.(2) Kunde im Sinne von § 1 (1) können sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer sein, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist,
die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen
ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes(1) Die
folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Darstellungen über
die Website des Produzenten, welcher unter der Internetadresse
http://www........de zu erreichen ist.(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt
der Vertrag mit
Bounce2Track GbR
Samuel Tömöri und Christian Rost
Spittastraße 19
14770 Brandenburg
zustande.
(3) Die Präsentation, insbesondere die interaktiven Antragsformulare auf der
Website des Produzenten stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des
Produzenten dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderungen an den
Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit dem vom Kunden ausgefüllten Antragsformular
gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Produktionsvertrages ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch den Produzenten
entweder schriftlich oder in Textform innerhalb einer Woche. Nach fruchtlosem
Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.(4) Bei Eingang eines Angebots
beim Produzenten gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes
Vertragsangebot ab, indem er vorbenannte Angebotsprozedur erfolgreich
durchläuft. Die Angebotsabgabe erfolgt in folgenden Schritten:1) Ausfüllen
eines interaktiven Bestellformulars2) Kenntnisnahme der AGB des
Produzenten 3) Bestätigung der Kenntnisnahme durch Ankreuzen des
entsprechenden Feldes auf dem Bestellformular4) Prüfung der Angaben5)
Betätigung des Angebots6) Verbindliche Absendung der Bestellung, durch .....Der
Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden des Angebots durch Betätigen der in
dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach
Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die
Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch
Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Die B2T GbR
bestätigt den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch
generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes
dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich und/oder in Textform
innerhalb einer Woche.(7) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über
unsere Internetseite:Die B2T GbR speichert den auf dem Antragsformular
enthaltenen Vertragstext und sendet Ihnen die Bestelldaten in Form der
Bestätigungs-E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch
unter ......einsehen.
§ 3 Vertragsgegenstand(1) Die B2T GbR stellt Tonaufnahmen in Form von digitalen
Aufnahmen und/oder einer Master-Audio-CD und jeweiligen Belegexemplare mit dem
Kunden zum Zwecke der alleinigen Verwendung der digitalen Aufnahmen durch den
Kunden und/oder deren Verwertung auf Tonträgern durch den Kunden her, wobei die
Leistung von B2T GbR eine künstlerisch kreative Dienstleistung darstellt.(2)
Erhebliche Änderungen der wesentlichen Merkmale der Produktion bedürfen der
schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien.(3) Nicht Gegenstand des
Vertrages ist die Vermittlung und/oder Vertrieb der Produktionsergebnisse.
§4 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit(1) Alle angegebenen Preise sind
Endpreise und enthalten mithin die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige
Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.(2) Der Kunde hat die
Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Bar bei Abholung, PayPal,
Sofortüberweisung. oderDie Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch
Vorab-Überweisung, per Rechnung, per Lastschrifteinzug oder per Nachnahme. Bei
Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennt Ihnen der Produzent die Bankverbindung in
der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen nach
Rechnungsstellung auf das Konto des Produzenten zu überweisen. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Ansprüche aus dem
gleichen Vertragsverhältnis resultieren.(3) Kostenüberschreitungen gehen,
soweit sie nicht gemäß § 5 Abs. 2 dieses Vertrages vom Kunden zu tragen sind,
zu Lasten des Produzenten.
§ 5 Leistungen des Produzenten/Produktionsdurchführung(1) Der Produzent stellt
die gesamte Produktion in Abstimmung mit dem jeweiligen Kunden her. Die
Einschaltung von Subproduzenten/Produktionsdienstleistern für die
Produktionserstellung liegt allein im Ermessen des Produzenten.(2) Der Kunde
behält sich das Recht vor, in jedem Stadium der Produktionsdurchführung mit
Einfluss auf die Produktion zu nehmen, wobei bestimmend der Produzent bleibt.
Führt eine vom Kunden bestimmte Maßnahme zu Mehrkosten, trägt der Kunde die
Kosten der Maßnahme.(3) Der Produzent übernimmt die technische und praktische
Durchführung der Produktion. Dies beinhaltet im Wesentlichen die Herstellung
des Aufnahmematerials.(4) Der Produzent und Auftraggeber arbeiten bei der
Produktion eng zusammen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden(1) Der Kunde hat den Produzenten über alle
wesentlichen Punkte, die für den Vertrag relevant sind, unverzüglich zu
informieren. Insbesondere hat er den Produzenten unverzüglich über Änderungen
in der Projektverantwortlichkeit bzw. Person des Ansprechpartners, seiner
Rechtsform und die Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis
zu setzen.(2) Daten und/oder Dateien sind vom Kunden in vorher mit dem
Produzenten vereinbarten weiterverarbeitungsfähigen Formaten zur Verfügung zu
stellen. Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden
bereitzustellenden Daten und/oder Dateien liegt in der alleinigen Verantwortung
des Kunden. Insbesondere auch hat der Kunde zu überprüfen, dass die Daten
und/oder Dateien nicht mit Viren oder sonstigen Schädlingen behaftet sind.(3)
Der Kunde versichert dem Produzenten, dass er bezüglich aller von ihm zur
Verfügung zu stellenden urheberrechtlich geschützten Werke und Unterlagen,
Daten und Dateien über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- und
sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen
notwendig sind bzw. diese Werke, Unterlagen , Daten und Dateien frei von
Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt dem Produzenten in dieser Hinsicht
mithin von Ansprüchen Dritter und aller damit verbundener Kosten frei.(4) Der
Kunde hat im Umgang mit den Produktionsanlagen und Produktionseinrichtungen
eine erhöhte Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Eine nicht vom Produzenten
autorisierte Bedienung ist untersagt. Der Produzent ist berechtigt, den Kunden
im Ergebnis der Verletzung vorstehender Bestimmungen auf Schadenersatz in Anspruch
zu nehmen.(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Daten aus Datenmaterial, das
in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand
rekonstruiert werden kann.(6) Der Kunde hat dem Produzenten geeignete
Räumlichkeiten für die Aufnahme zur Verfügung zu stellen. Räumlichkeiten
sind.....-
§ 7 WiderrufsrechtAls Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb
von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2
EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit
Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:(Vollständiger Name und
ladungsfähige Anschrift des Produzenten. Zusätzlich sind die Telefaxnummer,
E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Auftraggeber eine Bestätigung seiner
Widerrufserklärung an den Produzenten erhält, auch eine Internetadresse
anzugeben.)WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen
müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere HinweiseIhr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 8 Abgabeplan, Abnahme(1) Der Produzent übereignet die erstellten Materialien
und Unterlagen zu den jeweils schriftlich vereinbarten Terminen an den
Kunden.(2) Die Kosten des Materials, die der Produzent trägt, sind in der
Kalkulation eingestellt. Das Material geht mit der Übergabe an Kunden in dessen
Eigentum über. (3) Die Produktion bedarf der schriftlichen Abnahme durch
den Kunden. Dieser hat diese unverzüglich nach Erhalt und Überprüfung der
Produktionsergebnisse zu erklären. Gibt er keine Erklärung ab, gelten die
Produktionsergebnisse dennoch als abgenommen. (4) Die Abnahme bedeutet
eine Billigung der Produktionsergebnisse unter rechtlichen
Gesichtspunkten.
§ 9 Lieferung(1) Ist auch die nachträgliche Lieferung der Produktionsergebnisse
vereinbart, veranschlagt der Produzent für die Herstellung der
Versandfertigkeit und die anschließende Zustellung zum Kunden etwa eine Woche
Zeit. (2) Hat der Kunde die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versendet der
Produzent die Ware nicht vor Zahlungseingang. Dabei ist zu beachten, dass
Banküberweisungen innerhalb Deutschlands bis zu drei Banktagen dauern können.
§ 10 Gewährleistung(1) Der Produzent verpflichtet sich, dass das übergebene
Material den Erfordernissen entspricht, die vor dem Hintergrund der dem Kunden
bekannten konkreten technischen Gegebenheiten durchschnittlich erwartet werden
können. (2) Bei dem Vorhandensein von Mängeln gibt der Kunde dem
Produzenten die Möglichkeit zur Nachbesserung, wenn und soweit die
Nachbesserung möglich und für beide Seiten angemessen und zumutbar ist.
Entspricht also die vom Produzenten erstellte Leistung nicht der vertraglich
vereinbarten Beschaffenheit und führt dies zur Beeinträchtigung der nach dem
Stand der verwendeten Technik erforderlichen Gebrauchstauglichkeit, so bessert
der Produzent innerhalb angemessener Frist nach seinem Ermessen nach. Dem
Kunden bleibt jedoch vorbehalten, beim Scheitern von Nachbesserungen Wandlung
oder Minderung zu begehren. (3) Ist der Kunde kein Verbraucher, hat er
innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der Leistung offensichtliche und bei
ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Abweichungen von der
vertraglich vereinbarten Beschaffenheit schriftlich zu rügen.
§ 11 Haftung(1) Der Produzent haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf
zurückzuführende Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der
Produzent im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
unbeschränkt. (2) Wenn der Produzent durch leichte Fahrlässigkeit mit
seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden
ist oder wenn der Produzent eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die
Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.(3) Die Haftung für
alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
§ 12 Rechteeinräumung(1) Der Produzent überträgt dem Kunden - im Zeitpunkt des
Entstehens, spätestens aber mit Vertragsabschluss - sämtliche im Zusammenhang
mit der Verwirklichung der Produktion bei ihm entstandenen Nutzungsrechte
ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt für alle
Nutzungsarten. Des Weiteren überträgt der Produzent alle Verwertungsrechte,
insbesondere auch das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht,
die Produktion im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig - auch auf
anderen als den ursprünglich verwendeten Tonträgern - zu vervielfältigen und zu
verbreiten. Der Produzent behält es sich jedoch vor, im Rahmen der
Veröffentlichung genannt zu werden und die Leistung zu Referenzzwecken zu
nutzen.(2) Ausgenommen von o.g. Rechteeinräumung sind die ggf. von der
Verwertungsgesellschaft GEMA verwalteten Rechte an der Musik, für deren
rechtmäßige Nutzung allerdings allein der Kunde verantwortlich ist.(3) Der
Produzent behält sich vor bestehende Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und
Pfandrechte gegenüber dem Kunden geltend machen.(4) Zur Nutzung der
Produktionsergebnisse ist der Kunde erst berechtigt wenn er die Forderung aus
dem zugrundeliegenden Vertrag vollständig beglichen hat.(5) Eine Veränderung
oder Bearbeitung der Produktionsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Produzenten.
§ 13 Geheimhaltung(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im
Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten vertraulichen
Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen
Partei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben
noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen
nichtberechtigten Dritten.(2) Die Parteien haben alle ihnen im Zusammenhang mit
dem Auftrag zur Kenntnis gelangten Unterlagen, die von der jeweiligen Partei
als schutzbedürftig bezeichnet sind, oder deren Schutzbedürftigkeit sich von
selbst ergibt, gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern.(3)
,,Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Partei der
anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder überlässt,
gleich ob in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form und
die als ,,vertraulich“ gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter
sich aus den Umständen ergibt.(4) Die Parteien verpflichten sich, mit allen von
ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern
oder Subunternehmen eine mit diesem Paragraphen inhaltsgleiche Regelung zu
vereinbaren.
§ 14 Kündigung(1) Verstoßen die Parteien gegen wesentliche Verpflichtungen
dieses Vertrages, so sind sie berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern sie
innerhalb einer von einer Partei gesetzten angemessenen Frist die
Vertragsverletzung bzw. deren Folgen nicht beseitigt haben. (2) Bei einer
wesentlichen Vertragsverletzung des Produzenten entfällt der Anspruch des
Produzenten auf das Entgelt; bereits geleistete Zahlungen sind
zurückzuerstatten. Sämtliche bis zur Kündigung auf den Kunden übertragenen
Rechte und Materialien verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde ist
berechtigt, die Produktion unter Verwendung der Rechte und Materialien mit
einem Dritten fortzuführen.(3) Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung des
Kunden ist dieser in einem solchen Falle verpflichtet, die bis zur Kündigung
angefallenen Aufwendungen des Produzenten zu ersetzen und für die Abwicklung
der Produktion einzustehen. Bei Verstoß gegen Rechte Dritter, gegen die
vereinbarte Vertraulichkeit oder die unbeschränkte Übertragung der Rechte durch
eine Partei, kann die jeweils andere Partei auch ohne Fristsetzung vom Vertrag
zurücktreten.
§ 15 Nennung(1) Für die Nennung der Parteien in der Produktion sowie in allen
damit im Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen vereinbaren die Parteien
folgende Formulierung (ggf. in entsprechender Übersetzung):„Ein Produktion von
„......“Im Auftrag von „......“(2) Der Kunde wird vorstehende
Nennungsverpflichtung auch seinen Vertragspartnern auferlegen.
§ 16 DatenschutzerklärungDer Produzent erhebt, verarbeitet und nutzt alle
personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Zweckbestimmung. Alle personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde
hat gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein jederzeitiges Recht
auf kostenlose Auskunft sowie Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner
personenbezogenen Daten. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur
auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage oder einer rechtmäßig ergangenen
Einwilligung des Kunden.§ 17 Schlussbestimmungen(1) Sind oder werden einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche
zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien
geeignet sind, den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag
etwa herausstellen könnten.(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für eine
Abbedingung dieser Schriftformklausel.(3) Der Vertrag unterliegt, soweit dies
nicht ausdrücklich anders bestimmt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, Berlin.